Strategieplanung
Quo vadis - Wohin führt Ihr Weg?
Fragen über Fragen tauchen in Unternehmen auf!
- Wie alt sind die Zusagen und sind diese jemals inhaltlich geprüft worden?
- Sind die Zusagen noch rechtskonform?
- Halten die Zusagen einer Betriebsprüfung stand?
- Haben sich persönliche Verhältnisse (Scheidung, etc.) geändert?
- Sind die Zusagen noch finanzierbar?
- Wie hoch sind überhaupt die Deckungslücken (auf Grund des Heubeck´schen Barwertes oder einer tatsächlichen Erfüllung auf Versicherungsbasis)?
- Sind die bzw. alle Verpfändungserklärungen vorhanden, wenn ja, sind diese auf dem richtigen Stand?
- Hat „Covid-19“ Auswirkung auf die Versorgungszusagen (drohende Überschuldung, etc.)?
- Ist überhaupt das ganze Rückdeckungsvermögen gegen den Zugriff Dritter gesichert?
- Bringt eine "alte" Pensionszusage ein Unternehmen an den Rand der Insolvenz?
- Müssen Gesellschafterbeschlüsse noch in diesem Jahr gefasst werden, weil es sonst an der Erdienenszeit (mindestens 10 Jahre) fehlt?
- Darf man auf Ansprüche aus einer Pensionszusage so einfach verzichten?
- Was sind eigentlich Past- und Future-Service?
- Macht es Sinn auf den Future-Service zu verzichten? Und wenn ja, wie geschieht dieses?
- Wie hoch sind die Rückstellungsauflösungen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer auf einen Teil der Versorgung verzichtet?
- Ist in absehbarer Zeit der Ruhestand erreicht?
- Kann die Pensionszusage abgefunden werden?
- Wie sieht es mit der Abfindung einer Pensionszusage aus?
- Steht eine Nachfolgeregelung im Unternehmen an?
- Soll das Unternehmen veräußert oder gar liquidiert werden?
- Kommt eine Auslagerung der Pensionslasten in Betracht?
- Gibt es alternative Rückdeckungskonzepte?
- etc. pp.
Diese Fragestellungen sind natürlich noch nicht abschließend. Viele weitere Fragen ergeben sich erst, wenn erst einmal Licht ins Dunkle des Pensionsdschungels gebracht wurde.
Wenn Sie sich nur eine der obigen Fragen gestellt haben, ohne sie beantworten zu können, dann sollten Sie uns kontaktieren. Es geht um existenzielle Angelegenheiten, die in Ihrem und im Interesse Ihres Unternehmens geklärt werden müssen. Gerne beziehen wir Ihren Steuerberater mit ein.